Vollmachtnehmer
PARTA Steuerberatungsgesellschaft mbH, Rochusstraße 18, 53123 Bonn, vertreten durch die nach BGB und StBerG dazu befugten Personen.
Umfang der Vollmacht
PARTA wird bevollmächtigt, die oben genannten Grundstückseigentümer in steuerlichen Angelegenheiten vor den Finanzämtern, Steuer- und sonstigen Behörden zu vertreten, Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einzulegen, zurück zu nehmen und sonstige verbindliche Erklä- rungen abzugeben. Diese Vollmacht berechtigt
- zur Abgabe von Erklärungen zur neuen Grundsteuer und dem Feststellungsverfahren;
- zur Stellung von Anträgen in Haupt-, Neben- und Folgeverfahren;
- zur Einlegung und Rücknahme außergerichtlicher Rechtsbehelfe jeder Art sowie zum Rechtsbehelfsverzicht;
- zu außerordentlichen Verhandlungen jeder Art und zur Erledigung der Angelegenheiten durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis;
- zum Empfang von Steuerbescheiden.
Diese Vollmacht berechtigt ausdrücklich auch zum elektronischen Datenabruf von Grundbuchauszügen beim zuständigen Amtsgericht, von Katasterangaben bei den zuständigen Liegenschafts- und Katasterämtern, Anfragen bei Bauämtern oder sonstigen Behörde.
Mitteilungen jeder Art, insbesondere Steuerbescheide, Mahnungen und Verwaltungsakte, sind PARTA zuzustellen. Soweit uns Schriftstücke zugestellt werden, ist PARTA zu informieren.
PARTA ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen und zu widerrufen.
PARTA ist nicht befugt, Steuererstattungen und Steuervergütungen entgegen zu nehmen. Die Vollmacht gilt, solange ihr Widerruf den Verfahrensbeteiligten (Finanz- und Verwaltungsbehörden) nicht schriftlich angezeigt worden ist.