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Dieses Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch Ihren Beratungsauftrag für Ihre Grundsteuerfeststellungserklärung.

Beratungsauftrag zur Grundsteuerreform

Ich habe / Wir haben Eigentum (L+F, Wohnhäuser, Wohnungen, unbebaute Grundstücke, Betriebsgebäude, Erbbaurechte) und beauftrage/n die PARTA Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hauptniederlassung, Rochusstraße 18, 53123 Bonn (nachfolgend PARTA), die notwendigen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts zu erstellen.

Auftraggeber:

Auftragsumfang

Dieser Auftrag gilt für die folgenden Grundstückseigentümer (mehrere auswählbar)

Hinweise zum Beratungsauftrag zur Grundsteuerreform

  1. Die Ermittlung des Grundsteuerwertes und seine Übermittlung an die Finanzverwaltung sind nicht Teil des üblichen Steuerberaterauftrags. Wir bieten Ihnen an, diese Arbeiten im Rahmen eines Auftragsverhältnisses zu übernehmen. Das Honorar für diesen Auftrag ergibt sich aus der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und richtet sich nach dem Gegenstandswert (Grundsteuerwert). Die Gebühr beträgt jedoch mindestens netto 150,00 € zzgl. Auslagenersatz und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Die Deklaration der Grundsteuerwerte erfolgt grundsätzlich in einem vollständig digitalisierten Prozess. Daher bitte wir Sie, uns die benötigten Daten und Unterlagen per Email an unsere Emailadresse: grundsteuer@parta.de zukommen zu lassen.

    Eine Bearbeitung der Grundsteuererklärung ist alternativ auch im papiergebundenen Austausch möglich. Dieser ist allerdings zeit- und damit kostenintensiver.

  3. Es gelten die Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) der PARTA.
Vollmacht mit uneingeschränkter Empfangsvollmacht

Vollmachtgeber:

Vollmachtnehmer

PARTA Steuerberatungsgesellschaft mbH, Rochusstraße 18, 53123 Bonn, vertreten durch die nach BGB und StBerG dazu befugten Personen.

Umfang der Vollmacht

PARTA wird bevollmächtigt, die oben genannten Grundstückseigentümer in steuerlichen Angelegenheiten vor den Finanzämtern, Steuer- und sonstigen Behörden zu vertreten, Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einzulegen, zurück zu nehmen und sonstige verbindliche Erklä- rungen abzugeben. Diese Vollmacht berechtigt

  • zur Abgabe von Erklärungen zur neuen Grundsteuer und dem Feststellungsverfahren;
  • zur Stellung von Anträgen in Haupt-, Neben- und Folgeverfahren;
  • zur Einlegung und Rücknahme außergerichtlicher Rechtsbehelfe jeder Art sowie zum Rechtsbehelfsverzicht;
  • zu außerordentlichen Verhandlungen jeder Art und zur Erledigung der Angelegenheiten durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis;
  • zum Empfang von Steuerbescheiden.

Diese Vollmacht berechtigt ausdrücklich auch zum elektronischen Datenabruf von Grundbuchauszügen beim zuständigen Amtsgericht, von Katasterangaben bei den zuständigen Liegenschafts- und Katasterämtern, Anfragen bei Bauämtern oder sonstigen Behörde.

Mitteilungen jeder Art, insbesondere Steuerbescheide, Mahnungen und Verwaltungsakte, sind PARTA zuzustellen. Soweit uns Schriftstücke zugestellt werden, ist PARTA zu informieren.

PARTA ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen und zu widerrufen.

PARTA ist nicht befugt, Steuererstattungen und Steuervergütungen entgegen zu nehmen. Die Vollmacht gilt, solange ihr Widerruf den Verfahrensbeteiligten (Finanz- und Verwaltungsbehörden) nicht schriftlich angezeigt worden ist.

SEPA-Basislastschriftmandat

Zahlungsempfänger

PARTA Steuerberatungsgesellschaft mbH
Rochusstraße 18
53123 Bonn

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE40ZZZ00000038146

Mandatsreferenz: PARTA-Mandantennummer

Ich ermächtige / Wir ermächtigen den oben genannten Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem Konto / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich / weisen wir mein / unser Kreditinstitut an, die von dem oben genannten Zahlungsempfänger auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungspflichtiger:

Ihre Daten im Überblick:

Beratungsauftrag zur Grundsteuerreform

Auftraggeber






Ihre Parta-Niederlassung:

Der Auftrag gilt für folgende Grundstückseigentümer:

Für mich
Für meinen Ehegatten/Lebenspartner (Alleineigentum)
Für gemeinschaftliches Eigentum von meinem Ehegatten/Lebenspartner und mir
Für andere Grundstücksgemeinschaften, Gesellschaften, Erbengemeinschaften, etc., an denen ich beteiligt bin

Einverstanden, dass die Deklaration der Grundsteuerwerte samt der notwendigen Kommunikation über die oben genannte E-Mail-Adresse stattfindet:

Zur Kenntnis genommen, dass der Beratungsauftrag nur zu Stande kommt, wenn eine grundsteuerspezifische Vollmacht mit uneingeschränkter Empfangsvollmacht sowie ein SEPA-Basislastschriftmandat zum Einzug des fälligen Steuerberatungshonorars erteilt wird und ein bereits bestehendes SEPA-Basislastschriftmandat zu erneuern ist:

Die Hinweise zum Beratungsauftrag wurden gelesen:


Vollmacht mit uneingeschränkter Empfangsvollmacht

Vollmachtgeber



Der Umfang der Vollmacht wurde zur Kenntnis genommen und diese hiermit erteilt:


SEPA-Basislastschriftmandat

Zahlungspflichtiger





Dass die oben gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen wurde bestätigt: